Zitat:Ausserdem sind mir die ganzen Thesen von nem noch existenten 3. Reich zu schwammig.
Na wann soll denn das Deutsche Reich aufgehört haben zu existieren?
Die Alliierten haben ja nie mit der Reichsregierung über Sachen verhandelt, die eine Auflösung möglich gemacht hätten. Man konnte nur den Preußischen Staat auflösen, nicht das Reich.
Großadmiral Dönitz hat mit den Alliierten eine Kapitulation der Drei Wehrmachtsverbände und einen Nichtangriffspakt ausgehandelt(aber keinen Friedensvertrag)! Dies war die letzte öffentliche Verhandelung der Alliierten Länder mit Vertretern des Reiches. Auch bei den Verhandelungen zum 2+4 Vertrag waren keine Vertreter anwesend!
Das oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe entschied, letztmalig am 31.07.1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116, Art. 146 GG.
Das entspricht auch der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85, (126); 6,309, 336, 363 ) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
Ich war in der Bibliothek um nachzuforschen. Unter andrem fand ich im 15-bändigen Brockhaus eine Bestätigung hierfür.
Letztes Batallion hin oder her, das Deutsche Reich existiert nach wie vor. Ob Litauen, Rußland, Polen oder sonstwer, sie verwalten nur vorrübergehend Territorien des Reiches; ähnlich ist es mit BRD, DDR!
Gruß Uranus32!