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Die große Auswechslung (Gelesen: 3882 mal)
Erutan
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #30 - 22.02.12 um 23:50:59
 
Naja, das war doch ungefähr der Kern dessen was ich gesagt habe  Laut lachend

Mit einer Ausnahme:

Zitat:
Für Privatpersonen ist die Klage vor dem BVG nicht möglich.


Doch, aber nur im Rahmen einer Verfassungsklage, was bedeutet, daß man als Privatperson vor dem BVG nur seine 19 Grundrechte einklagen kann. Voraussetzung ist, daß der Instanzenweg ausgeschöpft ist, was bei derartigen Klagen allerdings i.d.R. schnell der Fall ist.

Solche Klagen werden allerdings in den allermeisten Fällen nicht medienwirksam vom großen Senat in roter Robe verhandelt, sondern von Hinterzimmerrichtern im Eilverfahren und unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Keine Frage, daß es dabei selten so "bürgernah" zugeht wie bei den spektakulären Fällen, die in den medien übertragen werden.

Nicht umsonst wurde die BRD bereits in etlichen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der, auf das BVG folgenden Instanz) verurteilt....natürlich ohne weitere Folgen.

Alle anderen Artikel des Grundgesetzes dürfen vom Bürger allerdings nicht so ohne weiteres vor dem BVG (noch vor irgendeinem anderen Gericht) eingeklagt werden. Und darum geht es nun mal bei den meisten Bundesgesetzen.

Und was das Einklagen der 19 Grundrechte anbelangt: Diese Grundrechte sind eh Makulatur. Jedes einzelne enthält ein trojanisches Pferd in Form eines Zusatzes, das normalen Bundesgesetzen erlaubt, sie einzuschränken, zu verändern oder ganz aufzuheben. Das würdee zumindest keinen Unterschied machen...außer in den Köpfen der Menschen.

Was mich wirklich wundert ist die Tatsache, daß sich noch niemand die Frage gestellt hat, wieso solche Grundrechte dann in eine Verfassung sollen, denn wenn sie durch einfache Bundesgesetze ausgehebelt werden können, dann könnten die Grundrechte ebensogut auch selber einfach Bundesgesetze sein, die jederzeit mit einfachen Mitteln gekippt oder verändert werden können.

Tatsächlich sollte sich jeder einmal klar darüber werden, daß er sich auf keines seiner Grundrechte verlassen kann. Jedes einzelne davon kann binnen kürzester Zeit eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, ohne das Grundgesetz selber verändern zu müssen, was wesentlich aufwändiger wäre.

Bestes Beispiel dafür ist das Infektionsschutzgesetz (einfaches Bundesgesetz), das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundrecht, Art. 2, Abs. 2) außer Kraft setzt.

Hier der gesamte Wortlaut:

Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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« Zuletzt geändert: 23.02.12 um 00:08:13 von Erutan »  

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Rinnsal
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #31 - 23.02.12 um 07:39:03
 
Bemerkenswert am Infektionsschutzgesetz ist, dass zum Zwecke der Gefahrenabwehr Grundrechte nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. S. 2 (Zitiergebot) eingeschränkt werden können. Angeordnete Schutzmaßnahmen können folgende Grundrechte einschränken: Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG, des Brief- und Postgeheimnisses gemäß Art. 10 Abs. 1 GG, die Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG. Außerdem kann die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise nach Maßgabe des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG untersagt werden.


Hier gibts das ganze Infektionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

Das auf das Recht der Freiheit durch ein Gesetz eingewirkt wird ist übrigens nichts neues. Man denke mal an Gefängnisstrafen.

"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen."

(Jetzt bitte nicht mit der Impfdebatte anfangen, das würde so garnicht hier rein passen Zwinkernd )


PS: Ich glaube man könnte sogar direkt beim BVG klagen: "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;"
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Erutan
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #32 - 23.02.12 um 08:52:38
 
Richtig. Eines hast Du aber übersehen. Und das wird auch gerne immer falsch dargestellt:

Mit der Aufhebung des Art.2 Abs.2 GG ist nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, sondern auch das Recht auf Leben, das im gleichen Artikel aufgeführt ist.

Zitat:
Jetzt bitte nicht mit der Impfdebatte anfangen, das würde so garnicht hier rein passen


Nein auf keinen Fall. Da hast Du recht. Es geht hier ausschließlich darum, daß unsere Grundrechte nur schöner Schein sind.
Was mich allerdings wundert ist, daß das offenbar niemandem auffällt oder gar stört.

Nur der Vollständigkeit halber: Natürlich muß es Einschränkungen bei Grundrechten geben können. Man bedenke den genannten Fall, daß jemand sein Recht auf Freiheit z.B. dadurch verliert, daß er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt (z.B. ein Mörder oder Vergewaltiger).

Allerdings müssen solche Einschränkungen fest mit in das Grundgesetz aufgenommen werden und den gleichen Beschränkungen unterliegen wie die Grundrechte selbst.
Wenn man nämlich solche Einschränkungen und Aufhebungen durch normale Gesetze ermöglicht, dann bräuchte man die Grundrechte gar nicht erst ins Grundgesetz aufnehmen.
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IloveUbabe
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #33 - 23.02.12 um 12:02:43
 
Die Ausweisung der so genannten Grundrechte im GG sind eh beschränkt durch die geltenden Gesetze der Allierten und des Völkerrechts iVm. dem nicht vorhanden Friedensvertrag. Insofern ist das alles Markulatur. Darüber hinaus bekommt man mehr Rechte über den EuGh als von allen Instanzen der GG für Dtl. und man kann dort auch als Privatperson klagen, nur leider ist niemand in Dtl Privatperson sondern halt nur Personal, der nach 1945 geboren wurde. Wie auch immer spätestens wenn der jetzige EU-Vertrag volle Entfaltung erreicht wirds sowieso anders.

Was mich interessieren würde in dem Zusammenhang, ob wegen des Bruchs der "No Bailout" Klausel nicht dem AGB Gesetz nach der ganze Vertrag ungültig ist.

Mal davon ab könnte Poetenziel eh jeder laut Schäuble Gefährder und daher schon Staatsfeind. Diejenigen die unbequem würden oder irgendjemand interessenstechnisch im Weg stehen, dürfen selbst mit Lappalien so hart in die Enge getrieben werden, dass sie keinen Leumund mehr haben und dann Öffentlich durchs Dorf Deutschland getrieben werden. Bestes Beispiel ist die Hetze gegen alle Menschen die sich regional/national öffentlich engagieren gegen Personengruppen die offensichtlich nichts Gutes getrieben haben oder treiben, bzw. treiben werden, wenn diese erst die entsprechende Stärke erreicht haben. Das "wehret" den Anfängen aus privatem Interesse für den Erhalt der örtlichen Gemeinschaft wird kriminalisiert.
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Erutan
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #34 - 23.02.12 um 13:56:58
 
IloveUbabe schrieb am 23.02.12 um 12:02:43:
Die Ausweisung der so genannten Grundrechte im GG sind eh beschränkt durch die geltenden Gesetze der Allierten und des Völkerrechts iVm. dem nicht vorhanden Friedensvertrag. 


Das ist wie mit der Impfdiskussion. Führt zu weit weg. Dann sind wir wieder bei der Frage: Ist die BRD ein legaler Staat u.s.w.

Wir sollten beim Grundgesetz bleiben. Ist schon beachtlich, daß sich niemand darüber aufregt, daß die dort enthaltenen Grundrechte für die Katz sind.

Aber eigentlich ging's ja um die große Auswechslung.
Also: Wulff ist nun auch weg. Jetzt muß denen noch was zu Putin und Ahmadinedschad einfallen, dann kann's losgehen.

Ich schätze, daß die "Anti-Putin-Bewegung", die unsere tollen Qualitätsmedien voran treiben ebenso Teil der Strategie ist, wie die kleinen Grüppchen in Rußland, die für diese Demonstrationen sorgen und sich bemühen, möglichst viele Russen gegen Putin aufzustacheln.

Ahmadinedschad....hmmm...ich glaube, der wird Opfer eines Attentats. Möglicherweise wird das im Rahmen eines beginnenden Krieges stattfinden. Ich glaube allerdings nicht, daß Ahmadinedschad sich in einen echten krieg hineinziehen läßt.
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IloveUbabe
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #35 - 23.02.12 um 14:32:35
 
Da bin ich bei dir, führt vom Thema weg...

Ahma und Putin ist offen,.. Putin sitzt fest im Sattel - demokratisch ist er derzeit von der Macht nicht wegzubekommen. Ahma und Iran ist komplex. Bevor das neue U-Boot aber nicht Israel ist gehts nicht los. Smiley Das 4te was 2013 gelifert werden soll muss ja auch noch runter bevor die Partie steigt, immerhin fördert der Steuerzahler kräftig diese Hightech-Projekt, wovor selbst die Amis mit ihren Trägerkampfgruppen um ihre Flugzeugträger zittern.
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Ilum
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #36 - 23.02.12 um 14:59:59
 
Israel ist ziemlich hochgerüstet, da kommt es nicht drauf an ob denen ein 212A mehr oder weniger geschenkt wurde,
auch wenn diese anscheinend mit A Waffen nachgerüstet werden.
Gerade U-Boote sind in diesem Fall unwichtig.
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IloveUbabe
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #37 - 24.02.12 um 08:25:21
 
Ilum schrieb am 23.02.12 um 14:59:59:
Israel ist ziemlich hochgerüstet, da kommt es nicht drauf an ob denen ein 212A mehr oder weniger geschenkt wurde,
auch wenn diese anscheinend mit A Waffen nachgerüstet werden.
Gerade U-Boote sind in diesem Fall unwichtig.


Mil. Strat. würde ich das anders sehen. Man braucht immer Reserve, und im Mittelmeer sollte man schon 2 U-Boote stationieren (Ägypten mag zwar innerlich Destabilisiert sein, wird aber Ideologisch sich an die Seite der vielen Muslime stellen und dies gilt auch für andere Staaten der Region. Um Iran abzuriegeln, braucht es seeseitig dann eine Präsenz im Persischen Golf und eine in der Küstenregion vor der Straße von Hormus. Summa sumarum macht das 4 U-Boote ohne Reserve und die können nicht Monate lang dort verweilen sondern müssen durchtauschen (auch U-Bootfahrer brauchen mal Landgang sonst gibts Koller). Ein bewaffnetrer Konflikt wäre evtl. mit dem großen Bruder schnell vorbei aufgrund der Lufthoheit usw., aber Piraterie im Sinne von Guerilla Taktik an der Küste um die wirtschaftliche Versorgung mit dem Industrieblut - Öl dder Verbündeten abzuriegeln würde auf lange Sicht entbrennen und jede gelungene Aktion weitere folgen lassen. Somit ist eine "verdeckte" Tötung möglicher Schurken präventiv das sicherste Mittel gar nicht erst es soweit kommen zu lassen. Steht die erste Meldung eines brennenden 100tT Tankers erst in den Medientickern, der von einem Fischerboot aus angegriffen wurde, wird das extreme Verwerfungen verursachen.
Soweit zum. mein Gedankengang. Und das die Freiheitskämpfer des Iran nicht sofern gebildet mal ein Clausewitz oder Sun Tzu in der Hand hatten ist quasi unvorstellbar.
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Rinnsal
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #38 - 24.02.12 um 09:12:35
 
Erutan schrieb am 23.02.12 um 13:56:58:
Aber eigentlich ging's ja um die große Auswechslung.
Also: Wulff ist nun auch weg. Jetzt muß denen noch was zu Putin und Ahmadinedschad einfallen, dann kann's losgehen.


War es nicht so das Putin nichtmal die letzte Wahl die stattfand ordentlich fälschen konnte? Selbst mit Parteienverboten etc. lag das Ergebnis für Einiges Russland unter 50%.
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ace
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #39 - 24.02.12 um 18:42:07
 
Erutan schrieb am 22.02.12 um 23:50:59:
Naja, das war doch ungefähr der Kern dessen was ich gesagt habe  Laut lachend

Mit einer Ausnahme:

Zitat:
Für Privatpersonen ist die Klage vor dem BVG nicht möglich.


Doch, aber nur im Rahmen einer Verfassungsklage, was bedeutet, daß man als Privatperson vor dem BVG nur seine 19 Grundrechte einklagen kann. Voraussetzung ist, daß der Instanzenweg ausgeschöpft ist, was bei derartigen Klagen allerdings i.d.R. schnell der Fall ist.

Solche Klagen werden allerdings in den allermeisten Fällen nicht medienwirksam vom großen Senat in roter Robe verhandelt, sondern von Hinterzimmerrichtern im Eilverfahren und unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Keine Frage, daß es dabei selten so "bürgernah" zugeht wie bei den spektakulären Fällen, die in den medien übertragen werden.

Nicht umsonst wurde die BRD bereits in etlichen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der, auf das BVG folgenden Instanz) verurteilt....natürlich ohne weitere Folgen.

Alle anderen Artikel des Grundgesetzes dürfen vom Bürger allerdings nicht so ohne weiteres vor dem BVG (noch vor irgendeinem anderen Gericht) eingeklagt werden. Und darum geht es nun mal bei den meisten Bundesgesetzen.

Und was das Einklagen der 19 Grundrechte anbelangt: Diese Grundrechte sind eh Makulatur. Jedes einzelne enthält ein trojanisches Pferd in Form eines Zusatzes, das normalen Bundesgesetzen erlaubt, sie einzuschränken, zu verändern oder ganz aufzuheben. Das würdee zumindest keinen Unterschied machen...außer in den Köpfen der Menschen.

Was mich wirklich wundert ist die Tatsache, daß sich noch niemand die Frage gestellt hat, wieso solche Grundrechte dann in eine Verfassung sollen, denn wenn sie durch einfache Bundesgesetze ausgehebelt werden können, dann könnten die Grundrechte ebensogut auch selber einfach Bundesgesetze sein, die jederzeit mit einfachen Mitteln gekippt oder verändert werden können.

Tatsächlich sollte sich jeder einmal klar darüber werden, daß er sich auf keines seiner Grundrechte verlassen kann. Jedes einzelne davon kann binnen kürzester Zeit eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, ohne das Grundgesetz selber verändern zu müssen, was wesentlich aufwändiger wäre.

Bestes Beispiel dafür ist das Infektionsschutzgesetz (einfaches Bundesgesetz), das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundrecht, Art. 2, Abs. 2) außer Kraft setzt.

Hier der gesamte Wortlaut:

Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


An dich und einige andere hier die das Thema zu interessieren scheint,
ist es wirklich so schwer zu unterscheiden zwischen Privatrecht und originärem Recht?

Keiner hier scheint zu verstehen wie das abläuft.
Auch bringt es nichts immer wieder auf Hausordnungen herum zu reiten. Natürlich können die hier machen was sie wollen?

Was denkt ihr warum ich vor kurzem erst schrieb das die Leute hier unmündig sind?

Wer so was weiter mach und nicht einmal innehält und überlegt, der ist auch wirklich unmündig!?






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Erutan
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #40 - 25.02.12 um 22:55:29
 
Zitat:
War es nicht so das Putin nichtmal die letzte Wahl die stattfand ordentlich fälschen konnte? Selbst mit Parteienverboten etc. lag das Ergebnis für Einiges Russland unter 50%.


Das ist das, was unsere Medien berichten.
Nehmen wir mal an, Merkel sollte angesetzt werden. Würden die Medien dann nicht darüber berichten, daß die letzte Bundestagswahl unter Anwendung eines Wahlrechts stattfand, das laut BVG verfassungswidrig ist? Würden sie dann nicht auch von Wahlfälschung oder Wahlbetrug sprechen?

Putin hat ganz sicher Feinde; höchstwahrscheinlich auch ganze Lobbygruppen gegen sich. Doch ich kann mir beim besten Willenb (noch) nicht vorstellen, daß er die Mehrheit des Volkes gegen sich hat.
Daß er die Wahlen manipuliert hat, kann ich mir vorstellen. Ich kann mir kaum einen Staat vorstellen, der das Wahlergebnis ganz dem Willen des Volkes überläßt. Trickserei hatte man auch den Amis bei Bush vorgeworfen und - wie gesagt - fand auch die letzte Bundestagswahl unter einem Bundeswahlgesetz statt, das vom BVG zuvor für nicht verfassungskonform eingestuft hatte.
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Rinnsal
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #41 - 27.02.12 um 07:36:28
 
Das würde eher die Medien und deren momentan unterirdische Arbeit (abkopieren von DPA Meldungen) anprangern. Das das Wahlrecht mit den Überhangmandaten so nicht gültig ist ist ja auch schon seit 4 Jahren (?) bekannt und wurde natürlich nicht geändert da ja die CDU davon profitiert hat. Das BVG hat auch eine Neuregelung verlangt, warum dieser Termin (der wirklich nach der letzten Wahl lag) einfach so verstrichen ist ist wieder ein anderes Thema, darum sollten sich die Medien ja kümmern.
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #42 - 27.02.12 um 22:09:38
 
Zitat:
Das würde eher die Medien und deren momentan unterirdische Arbeit (abkopieren von DPA Meldungen) anprangern


Unterirdisch oder gewollt? Es erscheint mir nicht so, daß die Medien wahl- und ziellos umherirren, das Eine komplett übersehen und das Andere in den Fokus der Berichterstattung rücken.

In meinen Augen sind die Medien keine objektiven, völlig unabhängigen Berichterstatter, sondern Steigbügelhalter oder Stuhlbeinsäger - je nachdem, was gerade gewollt ist.

Zitat:
Das BVG hat auch eine Neuregelung verlangt, warum dieser Termin (der wirklich nach der letzten Wahl lag) einfach so verstrichen ist ist wieder ein anderes Thema, darum sollten sich die Medien ja kümmern. 


Das würden sie zweifellos tun (Konjunktiv) wenn es der Sache dienlich wäre. Offensichtlich sollen Merkel & Co. aber (noch) nicht weg und so kümmern sich die Medien nicht weiter darum.

Das ist ja genau das, was ich gesagt habe: Es geht nicht darum, etwas fehlerhaft zu berichten. Zweifellos berichten die Medien meistens richtig (von Ausnahmen einmal abgesehen). Es geht vielmehr darum, wo sie ihren Fokus setzen.
Medien, die ihren Fokus allzu selektiv setzen, sind in meinen Augen nicht vertrauenswürdig. Und so vertraue ich der offiziellen Medienberichterstattung auch nicht.

Meine persönliche Einschätzung von Sachlagen und Personen basiert auf der Analyse dessen, was geschehen ist und was wer getan hat - immer im Abgleich mit meiner persönlichen Sicht der Welt (die durchaus falsch sein könnte, sich bisher aber als richtig erwiesen hat).

Und demzufolge sind (für mich) Putin und Ahmadinedschat die einzigen Politiker auf diesem Planeten, denen ich annähernd vertrauen würde.
Inbesbesondere Putin betrachte ich als jemanden, der auf der "richtigen Seite" steht...oder zumindest auf der gleichen seite wie ich.
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Re: Die große Auswechslung
Antwort #43 - 28.02.12 um 08:18:30
 
Die Medien irren ziellos herum auf der suche nach Auflage. Natürlich hast du recht was Steigbügelhalter und Stuhlbeinsäger angeht, siehe Guttenberg und die Bild Berichterstattung. Das ist ganz einfach zu verstehender Boulevard ohne jeglichen Informationscharakter. Erst hochstilisieren, dann absägen = super Auflage. Gewollt ist das vom Chefredakteur. Mit wem der dann in der Politik befreundet ist entscheidet über die Art der Berichterstattung.

Putin übrigens macht dasselbe, siehe alle Fotos die ihn als "Starken Mann" zeigen, mit nacktem Oberkörper beim Segeln oder Bärenjagen, wenn dann auch die Speckpolster noch wegretuschiert werden... Du darfst nicht vergessen das Putin die Medien in der Hand hat, dort gibt es quasi keine freie Berichterstattung. Wer zuviel gegen das Regime sagt wird auch schonmal erschossen aufgefunden. Internet-Zensur findet auch statt (durch den FSB). Rate mal wer beim FSB mal die Leitung hatte... richtig, Putin. "Beim bloßen Verdacht auf ein mögliches Verbrechen kann zukünftig der FSB direkt gegen Bürger vorgehen." (seit 2010)
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RESISTO

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Re: Die große Auswechslung
Antwort #44 - 28.02.12 um 11:53:20
 
Zitat:
Die Medien irren ziellos herum auf der suche nach Auflage.


Du meinst also, daß es bloß ums Geld geht? Das glaube ich nicht. Wenn (falls) ich recht habe, dann werden die Medien gesteuert. Und davon, daß ich recht habe, gehe ich solange aus bis ich mich vom Gegenteil überzeugen konnte.

Sie werden gesteuert aber wie man sehen kann, nicht durch die nationale Politik.

Zitat:
Das ist ganz einfach zu verstehender Boulevard ohne jeglichen Informationscharakter.


Wenn demn so wäre, dann würden nicht sämtliche Medien in solchen Fällen mitziehen. Guttenberg, Wulff & Co. hätten auch eine kleine Randnotiz in Tagesschau, n-tv & co. bleiben können. Es haben sich aber praktisch alle Medien dazu entschlossen, das zum Topthema zu machen....was dem Bürger das Vorhandensein von Wichtigkeit vorgaukelt.

Und da kommen wir dann auch schon zu Putins Medienkontrolle. Ich will ihn da nicht in Schutz nehmen und persönlich würde ich - wäre ich an seiner Stelle - auch anders handeln, aber wenn ich mit meiner obigen Aussage recht habe, dann muß man die Medien, so, wie sie sich heute darstellen, als Feind im eigenen Land betrachten, der dazu in der Lage und auch willens ist, gezielten Einfluß auf meine Politik zu nehmen, uns zwar zu Gunsten des Medienlenkers und nicht zu Gunsten des Volkes.

Was soll man da machen? Ich würde das Problem - wie gesagt - anders lösen. Da Demokratie grundsätzlich nur möglich ist wenn das Volk über alle Belange informiert ist und sich eine objektive Meinung bilden kann, würde ich die Medien strikt zu objektiver und vollständiger Berichterstattung verdonnern. Jedwede selektive Berichterstattung würde ich verhindern.

Im Falle Wulff hätte das geheißen, daß auch über die zahllosen Verbrechen aller anderen Politiker hätte berichtet werden müssen - und zwar mit gleicher Intensität. Das Bild von Wulff wäre ein ganz anderes gewesen. Unter all den Kinderschändern, Menschenhändlern, Erpressern und Mördern wäre einer, der sich hier und da einen persönlichen Vorteil verschafft hat, ein Weisenknabe.

Und richtig -Putin macht Front gegen Teile der Bevölkerung. Ob auch Unschuldige davon betroffen sind, weiß ich nicht, könnte es mir aber vorstellen.
Fakt ist aber: Putin hat den, unter Jelzin begonnen, Ausverkauf der gesamten russischen Infrastruktur und der wichtigen Schlüsselindustrie gestoppt und z.T. auch wieder Rückgängig gemacht.
Er hat einen Schauprozeß führen lassen und dafür gesorgt, daß dieses Pack größtenteils aus Rußland verschwindet.

Natürlich halte ich nichts von Verstaatlichung aber bevor es diesem Pack in die Hände fällt, ist das noch das kleinere Übel.
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